Candy Store
Hol dir Monster-Erträge, fette Harzbuds und Geschmack wie Candy.
Produktbeschreibung
Candy Store von Ethos Genetics ist die Sorte für dich, wenn du das Maximum aus deinem Grow holen willst: kräftiger, mittel bis hoher Wuchs, stabile Seitentriebe und dichte, orange schimmernde Nugs bis runter zum Boden. Sie zeigt im Zelt wie im Garten, was in ihr steckt, reagiert hervorragend auf SCROG, SOG, Topping und LST und legt in nur 8–9 Wochen Blütephase beeindruckende Erträge hin – Indoor sind über 600 g/m² und Outdoor über 1000 g pro Pflanze drin. Ihre robuste, vielseitige Genetik aus Lemon Berry Candy OG × Ethos Cookies sorgt dafür, dass du dich auf eine widerstandsfähige, berechenbare Performance verlassen kannst, auch in weniger verwöhnten Klimazonen.
Beim Genuss punktet Candy Store mit einem intensiven, mehrschichtigen Aroma: kandierte Beeren treffen auf florale Töne, würzigen Sandelholzduft und einen gasigen Diesel-Abgang. Für dich bedeutet das ein volles, rundes Geschmacksprofil von fruchtig-süß über blumig bis hin zu leicht scharf und erdig-würzig – ideal, wenn dir komplexe Terpenprofile wichtig sind. Die großen, kompakten Blüten mit ihren Monster-Trichomen machen die Sorte zudem besonders attraktiv für alle, die Wert auf reichhaltige Harzproduktion und hochwertige Extraktionen legen und dabei nicht nur auf Wirkung, sondern auch auf Optik und Charakter achten.
Mehr zu diesem Produkt
Cannabinoide: THC
Hersteller: Hanfgarten
Produkttyp: Hanfstecklinge
Varianten:
16,90 € (16,90 € / 1 item)
Rechtlicher Hinweis: Nur für Erwachsene (18+)
Dieses redaktionelle Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Die dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der sachlichen Information und stellen keine Konsum-, Wirk- oder Kaufempfehlung dar.
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.